Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Geltungsbereich

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vorbehältlich einer künftigen Änderung für jede Rechtsbeziehung zwischen file to part gmbh und deren Auftraggeber und Abnehmer, nachstehend Kunde genannt.

 

Für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, file to part gmbh hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichende Vereinbarungen gelten jeweils nur für einen bestimmten Vertrag und nicht für nachfolgende Verträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

Diese AGB gelten für in der Schweiz wie im Ausland erbrachte Leistungen der file to part gmbh.

 

Vertragsschluss und -änderung

 

file to part offeriert ausschliesslich freibleibend.

 

file to part gmbh bestätigt schriftlich Art und Umfang der Aufgaben, mit welchen der Kunde die file to part gmbh betraut. Für grössere Arbeiten werden entsprechende Verträge unterzeichnet.

 

Jeder Auftrag bedarf, zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung oder Rechnungsstellung durch file to part. Jede Änderung oder Ergänzung des Auftrages ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch file to part gültig.

 

Preise

 

Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, wird das Honorar für die Erfüllung der Arbeiten durch die file to part gmbh nach Zeitaufwand berechnet. Die Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungsspesen sowie die Übermittlungskosten, das Material, die Steuern, Gebühren und Abgaben etc. werden nach effektivem Aufwand, zuzüglich MwSt, in Rechnung gestellt. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.

 

Die Preise verstehen sich ab Firmensitz exkl. MwSt und beziehen sich auf die vertraglichen abgemachten Leistungen bzw. Lieferumfang.

 

Sämtliche Nebenkosten wie Verpackung, Spedition, Zoll, Versicherungen, MwSt, usw. gehen zu lasten des Kunden.

Dauert die Vertragserfüllung länger als ein Jahr, darf file to part gmbh die Ansätze jeweils einmal jährlich mit zweimonatiger schriftlicher Ankündigung anpassen.

 

Wir behalten uns eine Kreditprüfung bzw. eine Lieferung gegen Vorauszahlung vor. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind außer unserer Geschäftsführung nur Personen mit schriftlicher Inkassovollmacht unserer Firma berechtigt.

 

Zahlungen

 

Festpreise werden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wie folgt fällig:

Länger dauernde Anstellung- oder Projektverträge wird jeweils Ende Monat gemäss vom Kunden visierten Stundenrapport Rechnung gestellt.

 

Zahlungskonditionen 30 Tage netto ab Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge.

 

Lieferfrist

 

Die Lieferfrist beginnt nach Auftragseingang bzw. bereinigtem und gegengezeichnetem Lasten- oder Pflichtenheft zu laufen.

 

file to part gmbh führt die ihr anvertrauten Aufgaben termingerecht aus.

 

Ändert und/oder erweitert der Kunde den Arbeitsumfang nachträglich oder kommt er seinen Obliegenheiten nicht, verspätet oder ungenügend nach, verlängern sich die vereinbarten Termine angemessen. Das gleiche gilt für den Fall, dass unverschuldete Umstände bei der file to part gmbh, so namentlich Terminüberschreitungen von Drittlieferanten und der nicht von file to part gmbh zu vertretende Ausfall von Schlüsselmitarbeitern, zu Verzögerungen führen.

 

Lieferbedingungen

 

Lieferungen erfolgen stets ab Werk. Versand und Transport stets auf Gefahr des Käufers. Dies gilt auch, wenn von uns an einen Dritten geliefert wird (Streckenlieferungen) und für die Rücksendung von Waren oder Leergut (Mehrwegtransportverpackungen). Die Gefahr geht, auch bei Teillieferung, auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unserer Lager oder bei Lieferung ab Werk unser Werk verlassen hat.

 

Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, trägt der Käufer alle dadurch entstehenden Kosten. Uns steht die Wahl des Transportweges und des Transportunternehmens frei. Transportschäden hat der Käufer uns und dem Transportunternehmen sofort bei Empfang der Ware schriftlich nach Art und Umfang zu melden. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers zu seinen Lasten.

 

Gewährleistung und Haftung

 

file to part gmbh führt die ihr anvertrauten Arbeiten sorgfältig und fachkundig aus.

 

Bei sorgfaltswidriger oder mangelhafter Vertragserfüllung ist file to part gmbh verpflichtet, auf Verlangen des Kunden eine einwandfreie Leistung nachzuholen.

 

Sollte dem Kunden aufgrund verspäteter Ausführung, infolge der Verletzung von Sorgfaltsregeln oder der Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistung ein Schaden entstehen, haftet file to part gmbh, falls ihren Mitarbeitern ein Verschulden zur Last fällt, bis höchstens zum Betrag der gesamten vom Kunden für die zu Recht beanstandeten Leistungen geschuldeten Honorarsumme.

 

Der Anspruch auf einwandfreie Leistung auf Vertragserfüllung setzt ebenso wie die Geltendmachung von Schadenersatz voraus, dass der Kunde Beanstandungen spätestens einen Monat nach Möglichkeit der Kenntnisnahme schriftlich mitteilt.

 

Bei Projektarbeiten wird ein Projektordner mit den für den Kunden relevanten Dokumenten erstellt und auf Wunsch abgegeben.

 

Zeichnungsunterlagen werden nach VSM erstellt und geprüft.

 

Werden die dem Kunden ausgehändigten Unterlagen 30 Tage nach Abgabe nicht beanstandet gelten sie als abgenommen und erhalten somit Gültigkeit.

 

Reklamationen und Mängelrügen sind innert 8 Tagen nach Ankunft der Ware bei der file to part gmbh anzubringen, andernfalls die Lieferung als vorbehaltlos angenommen gilt.

 

In jedem Fall bleibt file to part gmbh berechtigt, bei der Vertragserfüllung verwendete Ideen, Konzepte, Methoden, Techniken und Know-how auch anderweitig frei zu verwenden.

 

Nutzen und Gefahr

 

Gehen mit dem Versand, d.h. sobald die Ware unser Haus oder jenes des Lieferanten verlässt, an den Kunden über. Die Versicherung der Ware gegen Schäden und Verluste während des Transportes ist Sache des Käufers. Allfällige Beanstandungen sind bei der betreffenden Transportunternehmung vor Übernahme der Ware geltend zu machen.

 

Mit der Übergabe/Annahe gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.

 

Geheimhaltung

 

Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung der während der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Daten und Unterlagen vertraulich zu behandelt.

 

Spezielle Konditionen, die zwischen den Vertragspartnern abgemacht worden sind, müssen vertraulich behandelt werden.

 

Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.

 

Sicherheits-, Schutzbestimmungen / Bestimmungsmässiger Gebrauch

 

Die Einhaltung der jeweils anwendbaren Sicherheits- und Schutzvorschriften sowie die entsprechende Instruktion des Personals ist ausschliesslich Sache des Käufers.

 

Anwendbares Recht Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

Erfüllungsort ist 8863 Buttikon, Gerichtsstand ist 8852 Lachen, es gilt schweizerisches Recht.

 

Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

file to part gmbh behält sich jederzeitige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Diese werden dem Kunden auf dem Zirkularwege oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten, ohne schriftlichen Widerspruch, innert Monatsfrist als genehmigt.

 

Buttikon, 10. Dezember 2007

 

zurück